Verfahren für einen Leihantrag

Leihanträge müssen sechs bis neun Monate vor dem Ausstellungsdatum bei der Direktion des INHA mit Kopie an die Bibliotheksleitung eingereicht werden. Die Frist hängt von der Anzahl der beantragten Werke und den zu erwartenden Eingriffen (Restaurierung, Einrahmung, Digitalisierung usw.) ab. Jeder Antrag muss eine Präsentation des Projekts enthalten und die Bedeutung der angeforderten Dokumente für die Ausstellung begründen. Ein Installationsbericht (facility report), in dem die Bedingungen für die Präsentation der Werke am Ausstellungsort (Sicherheit, klimatische Bedingungen, Beleuchtung usw.) detailliert beschrieben werden, muss ebenfalls beigefügt werden.

Der Ausschuss für Leihgaben (comité des prêts)

Alle Leihanträge werden dem Ausschuss für Leihgaben zur Entscheidung vorgelegt, der viermal im Jahr zusammentritt (Januar, April, Juni, Oktober). Die Analyse basiert auf den folgenden Kriterien:

 

  • Wissenschaftliche Validität des Projekts: Das INHA behält sich das Recht vor, die wissenschaftliche Validität des Projekts und seine Übereinstimmung mit seiner Leihverkehrspolitik zu beurteilen. Es bevorzugt Ausstellungen, die zu einer wissenschaftlichen Veröffentlichung führen.
  • Zustand und Art des beantragten Objekts: Nur Werke in gutem Zustand können ausgeliehen werden. Falls eine Restaurierung erforderlich ist, wird diese auf Kosten des Leihgebers unter Aufsicht des Leiters der Abteilung für Kulturerbe durchgeführt.
  • Ausstellungsbedingungen: Die Ausstellungsbedingungen müssen den Empfehlungen des französischen Museumsdienstes folgen, wobei die Ausstellungsbedingungen (Sicherheit, klimatische Bedingungen, Beleuchtung) und die Ausstellungsdauer berücksichtigt werden. Bei grafischen Werken darf diese Dauer drei Monate nicht überschreiten.

Materielle Anforderungen

  • Präsentation der Werke: Die Drucke, Zeichnungen und Fotografien des INHA müssen gerahmt sein. Die Einrahmung der Werke erfolgt in den Räumlichkeiten des INHA durch einen von diesem ausgewählten Einrahmer auf Kosten des Entleihers. Gebundene Dokumente müssen auf Ständern ausgestellt werden, die für ihr Format und ihre Öffnungsfähigkeit geeignet sind. Jede Änderung der Präsentation während der Ausstellung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Verantwortlichen des INHA, und die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Entleihers.
  • Ausstellungsversicherung: Die Werke dürfen erst nach Erhalt einer Versicherungsbescheinigung, die bei einer vom INHA zugelassenen französischen Versicherungsmaklergesellschaft abgeschlossen wurde, an den Transporteur übergeben werden.
  • Verpackung, Transport, Überführung: Die Transportbedingungen werden vom Sammlungsleiter je nach Art und Zerbrechlichkeit der Werke festgelegt. Alle Kosten für Verpackung, Transport und Überführung gehen zu Lasten des Entleihers, der ein auf den Transport von Kunstwerken spezialisiertes Unternehmen beauftragen muss.