Die Werke der Bibliothek des INHA werden für einen Monat an französische Einrichtungen und für zwei Monate an ausländische Einrichtungen ausgeliehen.
In beiden Fällen ist eine Verlängerung einmalig um 15 Tage möglich, wenn diese von der Einrichtung vor dem Rückgabedatum beantragt wird.
Alle Werke aus der Bibliothek des INHA, die im Rahmen einer Fernleihe ausgeliehen werden, unterliegen der Verantwortung der ausleihenden Bibliothek:
- während der Kommunikation mit dem Leser ist die Heimausleihe verboten, das Werk muss während der Konsultation innerhalb des Geländes der entleihenden Bibliothek und unter Aufsicht bleiben;
- für die Rückgabe des Dokuments verpflichtet sich die entleihende Einrichtung, das Werk mit Luftpolsterfolie und einem festen Karton gut zu schützen.
Im Falle eines Verstoßes stellt die Bibliothek des INHA der entleihenden Einrichtung jedes verlorene oder beschädigte Werk in Rechnung und behält sich das Recht vor, der Einrichtung, die diese Bedingungen nicht eingehalten hat, keine weiteren Dokumente mehr zu verleihen.